Ambulante Nachsorge im TAL19 AM HARRAS

Wann kommt die ambulante Nachsorge in Frage?

  • wenn bei einer Drogen-, Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit sowie bei exzessiver Mediennutzung eine stationäre Suchttherapie abgeschlossen wurde und unmittelbar im Anschluss der Therapieerfolg gefestigt werden soll
  • wenn der/die RehabilitantIn dauerhaft ein suchtmittelfreies Leben führen möchte bzw. Medien kontrolliert nutzen will
  • wenn der/die RehabilitantIn in der Lage ist, regelmäßig an der Gruppe teilzunehmen

Nachsorgeziele

  • Festigung der Abstinenz
  • Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
  • Aktive Freizeitgestaltung
  • Umgang mit Rückfallrisiken und Krisensituationen
  • Aufbau eines tragfähigen sozialen Netzes / Umfeldes

Therapieverlauf
Da Gruppen meist erfolgreicher sind als Einzelstunden, findet die Nachsorge i.d.R. in Gruppen statt. Die Dauer der ambulanten Nachsorge richtet sich nach der Bewilligung des Kostenträgers (20-40 Sitzungen). Die Gruppe findet wöchentlich einmal abends statt und dauert 100 Minuten. Zusätzlich bieten wir bei Bedarf Einzelgespräche an, z.B. bei Rückfällen und persönlichen Krisen. Auf Wunsch führen wir auch Gespräche mit Bezugspersonen und Angehörigen.

Behandlungsansatz
TAL 19 AM HARRAS hat einen geschlechtsspezifischen und integrativen Therapieansatz. In den Gruppen sind sowohl Alkohol- und Medikamentenabhängige als auch Drogenabhängige. Rückfälle werden bewusst aufgearbeitet und in die Behandlung integriert. Die Selbstverantwortung und Hilfe zur Selbsthilfe wird unterstützt. Im Gegensatz zu vielen anderen Einrichtungen kommen bei uns nur TherapeutInnen zum Einsatz, die über eine suchttherapeutische Ausbildung verfügen.

Wie wird Nachsorge beantragt?
Bereits drei Wochen vor Ablauf der stationären Therapie sollte beim Kostenträger ein Antrag auf ambulante Nachsorge in TAL 19 AM HARRAS gestellt werden, damit die Behandlung nahtlos weitergeführt werden kann. In Ausnahmefällen kann auch noch unmittelbar nach Beendigung der stationären Thera pie ein Antrag auf Weiterbehandlung gestellt werden. Vor Beginn der Nachsorge wird ein Vorgespräch vereinbart, in dem der Therapievertrag abgeschlossen wird und die Nachsorgeziele festgelegt werden.

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